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Der ärztliche Kunstfehler
häufig »ein Elefant im Raum«

In dem Bürgerlichen Gesetzbuch des Zivilrechts findet sich eine Norm, die Behandler verpflichtet, die Patientin/den Patienten über erkennbare Umstände zu informieren, die auf einen Behandlungsfehler hindeuten. Diese Pflicht trifft sowohl den Arzt/die Ärztin in Bezug auf eigene Behandlungsfehler als auch die eines Dritten. Voraussetzung sind Beschwerden des Patienten/der Patientin die eine weitere Behandlung erfordern oder eine ausdrückliche Frage der ärztlich behandelten Person bzw. der Angehörigen.

„Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren.“ (§ 630 c Absatz 2 Satz 2 BGB)
Dieser eigentlich einfach und klar formulierte Anspruch bietet die Chance, gesundheitliche Folgeschäden abzuwenden, Leid und auch Kosten zu ersparen. Gleichzeitig erfordern die ärztliche Informationspflicht oder die Frage der Behandelten nach einem ärztlichen Kunstfehler viel Mut und Fingerspitzengefühl. Je mehr eine Behandlung „aus dem Ruder zu laufen“ scheint, desto höher werden häufig die Hürden für die Betroffenen.

Es entwickelt sich durch das Unausgesprochene ein wachsender Elefant im Raum.

The elephant in the room ist ein bekannt gewordener Anglizismus, der ein offensichtliches Problem bezeichnet, das zwar im Raum steht, aber dennoch von den Anwesenden nicht angesprochen wird.

Die Gründe für das Schweigen können vielfältiger Natur sein, beispielsweise die Angst vor persönlichen Nachteilen und Repressionen oder die Furcht, jemanden – womöglich Anwesende – zu verletzen, ein Tabu zu brechen oder die ungeschriebenen Regeln der öffentlichen Meinung zu missachten (vgl. Definition in Wikipedia).

Die Kanzlei Koberstein bietet Unterstützung für die Lösung der Probleme an. In einem gemeinsamen Erstgespräch mit Mandanten schaue ich mir zunächst die Situation und den Verlauf an und stimme das weitere Vorgehen beratend mit den Betroffenen ab. Es gibt im Regelfall zwei Wege:

Die Mediation ist ein von mir als zertifizierte Mediatorin begleitetes Verfahren, bei dem Behandler, auch Pflegekräfte der Heime, und der Patient und dessen Angehörige selbstbestimmt auf Augenhöhe die Umstände der Behandlung klären und den weiteren Verlauf abstimmen.

Die anwaltliche Vertretung der rechtlichen Interessen nehme ich als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht ausschließlich seit mehr als 12 Jahren aufseiten der Patienten und Patientinnen wahr.