Loading...
7. APRIL 2024 / Allgemeines

Schutz vor unsicheren Behandlungsmethoden

Schutz vor irreführender Internetwerbung durch Ärzte/Kliniken hinsichtlich besonderer Operationsverfahren als erfolgsversprechende Behandlungsmethode mit unsicheren Erfolgschancen

Ein seit Jahren schmerzgeplagter und verzweifelter Patient stieß über eine Eingabe des Suchbegriffes „Hydrogeltherapie“ bei Google mit als erstem Eintrag auf die Seite des später verklagten Arztes, in dessen Praxisräumen u.a. auch Flyer zu der gesonderten Operationsmethode auslagen. Obgleich der Arzt wusste, dass es sich bei der Hydrogeltherapie um eine Behandlung mit unsicheren Erfolgschancen mangels ausreichender Datenlage handelte, klärte er den Patienten nicht darüber auf. Dieser unterzog sich diesem zweifelhaften Eingriff an seinen Bandscheiben, der nicht zu dem erhofften Ergebnis führte.

Die Kanzlei Koberstein hat in dieser Angelegenheit ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund vom 17.08.2023 – Az. 12 O 416/20- erstritten, welches zu einer Schmerzensgeldverurteilung u.a. des Arztes wegen einer Aufklärungsverletzung führte:

Die Richter und Richterinnen sahen den fehlenden Hinweis des Arztes gegenüber dem Patienten als zwingend erforderlich an, dass „die Hydrogeltherapie zwar ein mögliches Verfahren ist, es aber kein klares Datenmaterial dazu gebe, ob ein solcher Eingriff einen Vorteil bringen könnte“. Die Risiken der Behandlung seien auf der Internetseite so nicht aufgeführt gewesen. Die eigeninitiativ vorgenommene Internet-Recherche kann die gebotene schonungslose Aufklärung, die den Patienten in die Lage versetzen soll, sorgfältig das Für und Wider der Behandlung abzuwägen, nach Auffassung der Kammer nicht ersetzen und die Beklagten daher nicht entlasten. Auch der Umstand, dass der Kläger die Beklagten wohl gezielt für eine solche Behandlung aufgesucht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.“

Fazit für Patienten und Patientinnen:

  • Vorsicht bei der Google-Recherche, Geschäftsmodelle sind nicht auszuschließen
  • Fragen an die Anbieter stellen nach der Datenlage zu Erfolgsaussichten und Risiken
  • Vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einholen!

RECHTSANWÄLTIN
Nina Koberstein

Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin mit mir

0221. 660 98 65

Ärztepfusch Operationsmethode Ärzte-Ranking Top-Kliniken