Das Oberlandesgericht München verkündet am 27.01.2022: Die Klage wird zurückgewiesen.
Einer Klägerin, mit einem behördlich anerkannten Impfschaden schwersten Grades, stehen keine Auskunftsansprüche oder Gefährdungshaftungsansprüche gegenüber dem Pharmazeutischen Unternehmer in Bezug […]